Herzlich Willkommen auf der Homepage der

Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.


15.03.2024


Pressemitteilung des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit


Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt haben die betroffenen Kolleg*innen Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten. Dies erfolgte im Zuge von Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden des Fanprojekts, welche sich auf ihre Schweigepflicht bezogen, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Adressat*innen und somit ihre sozialarbeiterische Arbeitsgrundlage zu schützen. Die Folgen waren Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und nun Strafen in einer völlig verheerenden Dimension. Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft und schließlich auch mit massiven Strafzahlungen konfrontiert. Neben den persönlichen Schicksalen sieht das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hier auch einen massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit.


„Wir müssen hier von einer eklatanten Bedrohung der Sozialen Arbeit insgesamt sprechen“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des BfZ. „Die Bundesregierung muss endlich aufwachen und ihr Desinteresse an dieser Thematik beenden, soll Soziale Arbeit weiterhin für die Gesellschaft wirksam sein.“ Matthias Stein, ebenfalls Sprecher des BfZ, ergänzt: „Bereits die Bestrafung der Kolleg*innen ist indiskutabel, die Höhe der Strafe skandalös! Wir stehen hinter den Mitarbeiter*innen des Fanprojekts und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.“


Die Ermittlungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft aufgrund eines Pyrotechnik-Vorfalls im Oktober 2022 haben nun untragbare persönliche Auswirkungen für die Sozialarbeitenden im Fanprojekt. Die gelungene sozialarbeiterische Aufarbeitung der Folgen des Einsatzes von Pyro-Technik zwischen Geschädigten und Fanszene zeigt die Wirksamkeit der Tätigkeiten im Fanprojekt: Sie boten den geschützten Raum, um Aussprache, Verantwortungsübernahme und Entschuldigung möglich zu machen.


Der Zugriff auf diese sensiblen Informationen durch die Staatsanwaltschaft war für die Fanprojektler*innen keine Option, eine mögliche Schließung des Fanprojekts aufgrund von Vertrauensverlust eine realistische Folge. Die Alternative hieß, das besondere Vertrauensverhältnis – und damit die Arbeitsgrundlage für das Fanprojekt – zu schützen und zu schweigen, jedoch nun persönlich dafür die Konsequenzen tragen zu müssen.


Änderungen herbeiführen kann der Gesetzgeber. „Die ablehnende Haltung der Bundesregierung macht leider deutlich, dass die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit, die Dynamiken, welche Vorladungen und Ermittlungen auslösen sowie ihre dramatischen Auswirkungen für die Praxis auf politischer Ebene immer noch nicht verstanden wurden“, so Matthias Stein.

„Wir fordern das Justizministerium auf, sich endlich inhaltlich mit unserem Anliegen auseinanderzusetzen, anstatt immer wieder das überholte Verfassungsgerichtsurteil von 1972 zu bemühen“, ergänzt Georg Grohmann. Ein aktuell von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) vorgelegtes Rechtsgutachten liefert hierfür konkrete Vorschläge, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit den zu schützenden Vertrauensverhältnissen der sozialarbeiterischen Praxis in Einklang gebracht werden können.


Abschließend betont Matthias Stein: „Wir können es uns überhaupt nicht erlauben, hier Ruhe zu geben, wir müssen uns und unsere Arbeit schützen.“ Das BfZ wird am kommenden Dienstag zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit (19.03.2024) eine Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin abhalten, um den Druck zu erhöhen und weiter Öffentlichkeit für die Problematik herzustellen. Sozialarbeiter*innen und Unterstützer*innen des Anliegens sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen.


Kontakt zu den Sprechern des BfZ:

Matthias Stein
ms@fanprojekt-jena.de

0173-3970701 

Georg Grohmann
grohmann@bag-streetwork.de

0157-71418265


Die Pressemitteilung können Sie auch hier herunterladen.


21.12.2023


call for cases vol. II – die Vielfalt Sozialer Arbeit sichtbar machen


Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) ruft erneut Sozialarbeiter*innen in ganz Deutschland dazu auf, ihre praktischen Erfahrungen mit Vorladungen bei Ermittlungsbehörden oder Überwachungsmaßnahmen einzusenden!


Dem ersten Aufruf des BfZ sind bereit diverse Kolleg*innen und Träger gefolgt, deutlich wurde dabei, dass die Folgen von Überwachung, Ermittlungen und/oder Vorladungen in jedem Handlungsfeld sehr unterschiedlich sind. Auch wenn das besondere Vertrauensverhältnissen zu den Menschen, mit denen wir arbeiten, ein zentraler Bestandteil fast aller Handlungsfelder der Sozialen Arbeit sein dürfte, unterscheiden sich konkrete Anlässe sowie Konsequenzen für die eigene Arbeit, die Arbeitsbeziehungen und die persönliche Ebene teilweise stark.


Für die Arbeit des Bündnisses sind diese Fallbeispiele von enormer Bedeutung. Sowohl für Gespräche mit Politiker*innen in anonymisierter und verfremdeter Form, als auch für die Diskussion der Ausgestaltung eines möglichen Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit ermöglicht jedes neue Beispiel andere Perspektiven.


Das BfZ ruft daher Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit auf, Fallbeispiele einzusenden, in denen:

  • eine Vorladung zur Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt ist und diese abgewendet werden konnte
  • eine Zeugenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte
  • polizeiliche Tätigkeiten (Durchsuchungen, Auskunftsersuchen usw.) im eigenen Arbeitsbereich erfolgten und nicht abgewehrt werden konnten
  • die Befürchtung besteht, dass Vorladungen denkbar wären – wie wird dies team-/ trägerintern diskutiert, welche Vorkehrungen werden möglicherweise arbeitsorganisatorisch getroffen, um dem zu begegnen?


Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.


Zu beachten: Das BfZ macht darauf aufmerksam, dass eine Anonymisierung der Fälle zwingend erforderlich ist. Besonders bei noch laufenden Verfahren oder solchen, die auch nach Jahren (wieder) aufgenommen werden könnten, ist im Besonderen zu prüfen, inwiefern eine Rückverfolgung möglich sein könnte. Für eine sichere Kontaktaufnahme mit dem BfZ gibt es die Möglichkeit den Mailverkehr zu verschlüsseln (PGP-Schlüssel unter: https://www.zeugnis-verweigern.de/kontakt/#pgp) oder den Fall mittels PrivNote (https://privnote.com/) zu übermitteln.


Notwendig für eine Reform des § 53 StPO sind weiterhin viele Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten vor Ort, vermitteln Sie die Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit, um bei möglichst vielen Abgeordneten das Thema zu platzieren und aktuell zu halten. Gerne können Sie hierzu die Flyer und das umfangreiche Material auf der Website des BfZ nutzen (https://www.zeugnis-verweigern.de/material/).


Sprechen Sie bitte in Ihren Teams und in Ihren Netzwerken darüber und verbreiten Sie diesen Aufruf.


Download "call for cases II" als PDF-Datei


25.07.2023


Protokoll FAUST 18+ - Fachaustausch Erwachsenen-Streetwork


Die Mitschriften des ersten FAUST 18+-Treffens können nun hier nachgelesen werden: Protokoll FAUST 18+

Der nächste Austausch ist für den 13.10.2023, 09.30-11.30 Uhr geplant: https://www.bag-streetwork.de/tagungen-seminare


22.05.2023


Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen – JETZT!

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. zur Vorladung des Fanprojekts Karlsruhe


 

Seit geraumer Zeit ist ein Anstieg an polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Versuchen zu konstatieren, sozialarbeiterische Kenntnisse für Ermittlungsverfahren zu gewinnen. Aktuell sind die Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe mit Vorladungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft konfrontiert[1]. Möglich wird dies, da es kein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen gibt. Die Folgen für die Mitarbeiter*innen und den Träger, den Stadtjugendausschuss e.V. sind enorm und reichen zudem weit über die Arbeit von Fanprojekten hinaus.


Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht fordert in einer aktuellen Stellungnahme[2], dass der § 53 in der Strafprozessordnung endlich reformiert und das besondere Vertrauensverhältnis in der Sozialen Arbeit entsprechend anerkannt und geschützt wird. Sozialarbeiter*innen sind in die Gruppe der Berufsgeheimnisträger*innen des § 53 StPO aufzunehmen.


Soziale Arbeit ist in vielen Handlungsfeldern nur wirksam, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Fachkraft und hilfesuchender oder das jeweilige Angebot nutzende Person aufgebaut werden kann. Im Kontext der aufsuchenden Arbeit, egal ob in Stadien und mit Fußballfans oder in der Streetwork und Mobilen Jugendarbeit sind Vertrauensschutz und Verschwiegenheit grundlegende Voraussetzungen, um überhaupt mit den jeweiligen Zielgruppen in Kontakt zu kommen und stabile Beziehungen aufzubauen. Dies und die Zusage anwaltschaftlich und parteilich für die Rechte der Zielgruppen einzutreten, prägen die professionelle Rolle von Streetworker*innen und damit die Arbeitsgrundlage zu den Menschen, mit denen sie arbeiten.


Das nun, wie in Karlsruhe zur Zeit nachverfolgbar, strafprozessuale Ermittlungen mit sozialarbeiterischer Arbeit kollidieren ist nicht neu, sondern führt nur wieder einmal die juristischen Gegebenheiten, das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen, vor Augen. Deutlich nachzeichnen lassen sich hier jedoch die Konsequenzen:


Erteilen die Sozialarbeiter*innen des Fanprojekts Auskunft über die vertrauliche Arbeit mit ihrer Zielgruppe wird das eine nachhaltige Schädigung ihrer professionellen Beziehung zur Folge haben und damit eine existenzielle Bedrohung der Fanprojektarbeit, wie der Stadtjugendausschuss e.V. einschätzt[3].


Verweigern die Sozialarbeiter*innen des Fanprojekts die Auskunft, so riskieren sie persönlich Zwangsmaßnahmen wie Ordnungsgelder und Beugehaft, die derzeit weiterhin im Raum stehen.


Diesem unlösbaren Widerspruch sehen sich nun aktuell drei Sozialarbeiter*innen gegenüber. Im Kern tragen jedoch alle Sozialarbeiter*innen dieses Dilemma in sich und richten, bewusst oder unbewusst, ihre Arbeit danach aus. Indem sie in Beratungsprozessen zu strafrechtlich relevanten Themen nicht ins Detail gehen, um heikles Wissen zu vermeiden. Indem sie Situationen meiden, in denen sie möglicherweise Zeug*in von Straftaten im Kontext ihrer Arbeit werden könnten. In der Konsequenz führt beides dazu, dass Soziale Arbeit ihrem gesellschaftlichen Auftrag nur eingeschränkt nachkommen kann und damit weniger wirksam ist.


Das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen ist fachlich eine Katastrophe und für Fachkräfte persönlich ein allein nicht zu bewältigendes Risiko!


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit solidarisiert sich mit den betroffenen Mitarbeiter*innen des Fanprojektes Karlsruhe und ruft alle Streetworker*innen dazu auf, die Kolleg*innen durch das Herstellen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu unterstützen!


Die aktuelle Koalition aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP fordern wir auf, im Zuge der Novellierung der Strafprozessordnung den § 53 StPO dahingehend zu reformieren, dass Sozialarbeiter*innen in den Kreis der Personengruppen mit Recht auf eine Zeugnisverweigerung aufgenommen werden. Und zwar jetzt!

 

Berlin, den 22.05.2023

Geschäftsführender Vorstand der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.

 

 

Kontakt:

Georg Grohmann                                     Christiane Bollig
1. Vorsitzender                                         2. Vorsitzende
01577 1418265                                        01573 1799107
grohmann@bag-streetwork.de             bollig@bag-streetwork.de


[1] Mehr Informationen über den aktuellen Vorfall unter https://www.deutschlandfunk.de/fussball-fanprojekte-zeugnisverweigerungsrecht-100.html (Beitrag vom 06.05.2023) sowie https://taz.de/Prozess-um-Pyrotechnik-mit-Verletzten/!5935381/ (Beitrag vom 19.05.2023)

[2] https://www.zeugnis-verweigern.de/2023/05/15/fast-im-knast-stellungnahme/

[3] https://www.fanprojekt-karlsruhe.de/stellungnahme-des-stadtjugendausschusses-zur-vorladung-der-fanprojektmitarbeitenden


Die Stellungnahme kann als PDF hier heruntergeladen werden.


16.05.2023


Neues Format der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.

 

FAUST 18+ - Fachaustausch Erwachsenen-Streetwork

 

Mobile Jugendarbeit und Streetwork mit Erwachsenen arbeiten an vielen Stellen schon nach den gleichen Grundsätzen und Prinzipien. Doch ist die praktische Umsetzung des Handlungskonzepts bei der Arbeit mit den Zielgruppen durchaus unterschiedlich und differiert an einigen Stellen. Diese Gemeinsamkeiten und Kontraste an ausgewählten Themen weiter zu ergründen, hat sich der digitale Fachaustausch 18+ (FAUST18+) zum Ziel gesetzt. In praxisnahen kurzen Onlinerunden wollen wir ins Gespräch kommen, die unterschiedlichen Bereiche von Straßensozialarbeit mit jugendlichen und erwachsenen Menschen lösungsorientiert betrachten und für die tägliche Arbeit nutzbar machen. Dazu brauchen wir euch und eure Erfahrungen. FAUST 18+ richtet sich an alle Streetworker*innen, setzt jedoch bei den Themen der Arbeit mit Erwachsenen an.

 

FAUST 18+ findet am 21.06.2023, von 9:30 bis 11:30 Uhr, zum ersten Mal statt. Inhaltlicher Schwerpunkt dieses Treffens wird sein: „Gewalt und Eigenschutz in der Arbeit“. Das Thema beinhaltet dabei sowohl Erfahrungen mit Blick auf die Gewalt unter Adressat*innen als auch Gewalt und brenzlige Situationen zwischen Fachkräften und Adressat*innen.

Was erlebt ihr in der Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gesammelt? Wie reagiert ihr darauf bzw. wie schützt ihr Euch? Welche Unterstützung habt ihr und was fehlt?

 

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und den fachlichen Austausch.

 

Zugang zum Online-Raum (BigBlueButton):
https://bbb.mja-sachsen.de/b/geo-6sa-inv


08.03.2023


Die AG Tarif der LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg veröffentlicht in Kooperation mit der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit Informationen zur Überprüfung der Eingruppierung für Kolleg*innen, welche im TVöD SuE S11b eingruppiert sind:


Mit diesem Info-Schreiben an die Fachkräfte der Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit (kurz: MJA) wollen wir zunächst einen kurzen Rückblick auf die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (2022) werfen und auf unsere Forderungen hinweisen. Darüber hinaus möchten wir Euch über Möglichkeiten einer angemessenen tariflichen Eingruppierung aufklären.

Das Info-Schreiben kann hier heruntergeladen werden.


08.03.2023


Call for Cases – Neues aus dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ)


Nach der erfolgreichen Podiumsdiskussion „Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – 50 Jahre sind genug!“ im Oktober 2022 in Berlin (https://ogy.de/l4h1) ist die Diskussion um ein Zeugnisverweigerungsrecht im politischen Berlin angekommen. Dieser Eindruck verfestigte sich in, wenn auch vorsichtigen, Signalen aus politischen Kreisen – die Notwendigkeit einer Erweiterung des §53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger*innen) wird zunehmend ernst genommen. Davon zeugt auch ein Antrag der sächsischen Regierungsfraktionen zum Thema (https://ws.landtag.sachsen.de/images/7_Drs_12693_0_1_1_.pdf), mit dem die Landesregierung beauftragt werden soll, sich auf Bundesebene für ein ZVR für staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen einzusetzen.


Für das BfZ ergeben sich hieraus zurzeit zwei konkrete Aufgaben: Zum einen bedarf es konkreter Vorschläge für die Reform des §53 StPO als Diskussionsgrundlage, um mit Politiker*innen weiter im Gespräch zu bleiben. Diese Vorschläge werden derzeit erarbeitet und im Bündnis besprochen. Zum anderen ist es aus Sicht der BfZ notwendig, noch mehr konkrete Praxisbeispiele zu erhalten. Diese sollen dazu dienen, in Gesprächen mit Politiker*innen die Notwendigkeit eines ZVR für Sozialarbeiter*innen weiter zu verdeutlichen. Hier benötigt es eine gewisse Bandbreite an Fällen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Gleichzeitig bieten konkrete Fälle die Möglichkeit, ein Verständnis für oft fachfremde Personen zu wecken und differenzierte inhaltliche Begründungen für ein ZVR zu liefern.

Das BfZ ruft daher Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit auf, Beispiele einzusenden, in denen a) eine Vorladung zur Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt und diese abgewendet werden konnte, b) eine Zeugenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte. Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.


Zu beachten: Das BfZ macht darauf aufmerksam, dass eine Anonymisierung der Fälle zwingend erforderlich ist. Besonders bei noch laufenden Verfahren oder solchen, die auch nach Jahren (wieder) aufgenommen werden könnten, ist im Besonderen zu prüfen, inwiefern eine Rückverfolgung möglich sein könnte. Für eine sichere Kontaktaufnahme mit dem BfZ gibt es die Möglichkeit den Mailverkehr zu verschlüsseln (PGP-Schlüssel unter: https://www.zeugnis-verweigern.de/kontakt/#pgp), anonyme Mails (sog. Wegwerf-Mails) zu nutzen oder den Fall mittels PrivNote (https://privnote.com/) zu übermitteln. Der jeweilige Übertragungsweg ist letztlich immer von der Brisanz des Falles abhängig.


Notwendig für eine Reform des §53 StPO sind weiterhin viele Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten vor Ort, vermitteln Sie die Notwendigkeit eines ZVR für die Soziale Arbeit, um bei möglichst vielen Abgeordneten das Thema zu platzieren und aktuell zu halten. Gerne können Sie hierzu die Flyer und das umfangreiche Material auf der Website des BfZ nutzen (https://www.zeugnis-verweigern.de/material/).


Zum Verbreiten im eigenen Netzwerk kann dieser Beitrag auch hier als PDF heruntergeladen werden.


Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. zur Einigung in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienstes (TVöD SuE), hier als PDF zum download:



Enttäuschende Einigung - für Streetwork/ Mobile Jugendarbeit ist keine Verbesserung und keine Aufwertung in Sicht!



Mit unserem Positionspapier „Streetwork & Mobile Jugendarbeit stärken und aufwerten. Für mehr Wertschätzung und finanzielle Anerkennung unserer Arbeit“ vom 29.11.2021 haben wir unsere Forderungen klar und deutlich formuliert und fachlich begründet:


Streetwork & Mobile Jugendarbeit ist mehr wert – Für eine Eingruppierung in S 15!


Wir fordern:

  • die Überarbeitung/ Ergänzung der Eingruppierungsmerkmale für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen (u.a. stärkere Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung), mit dem Ziel einer besseren Zuordnung zu den jeweiligen Entgeltgruppen,
  • die Aufnahme bzw. explizite Benennung der Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit im TVöD SuE, mit dem Ziel, die Besonderheiten zu benennen bzw. den tatsächlichen Aufgaben und Tätigkeiten gerecht zu werden,
  • eine angemessene Honorierung von Vernetzung und Qualifizierung bzw. Fort- und Weiterbildung durch Aufstiegsmöglichkeiten mit dem Ziel, den fachlichen Austausch zu fördern und die Professionalität zu stärken,
  • eine verlässliche Finanzierung von Regelstrukturen in den Arbeitsfeldern (sowie nachhaltige und verlässliche Beschäftigungsperspektiven) mit dem Ziel, die Attraktivität der Arbeitsfelder und die Nachhaltigkeit des Angebots zu steigern.


Mit unserer
bundesweiten Postkarten-Aktion „Streetwork/ Mobile Jugendarbeit ist mehr wert!“ zur Sichtbarmachung und Stärkung unseres Arbeitsfeldes ist es gelungen aus dem gesamten Bundes-gebiet über 1.000 Unterstützer*innen zu mobilisieren.
Die Aktion wurde nicht nur von vielen Fachkräften begrüßt, sondern auch von Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft und Gewerkschaften sowie von unseren Adressat*innen unterstützt.
Auf den Postkarten, die von uns am 16.05.2022 zu Beginn der 3. Verhandlungsrunde vor dem Kongresshotel in Potsdam an Frau Welge, der Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), übergeben wurden, stehen weitere 1.000 Gründe, weshalb unsere Tätigkeit mehr wert ist! Die Aktion war aus unserer Sicht ein großer Erfolg.


Trotz dieser Bemühungen ist es nicht gelungen, dass unsere Forderungen Einzug in die Verhandlungen erhalten haben geschweige denn im Einigungspapier aufgegriffen wurden. Daher können wir das Ergebnis nicht als Erfolg werten.


Das vorliegende Einigungspapier ist kein Erfolg!


Wir wollen und können die Euphorie der Gewerkschaften nicht teilen und sind über die Art und Weise wie das Ergebnis als Erfolg deklariert wird irritiert. Im Gegensatz zu Verlautbarungen aus den Reihen der Gewerkschaften und der VKA ist es aus unserer Sicht nicht gelungen…


  • …die gesamte Soziale Arbeit mit all ihren Arbeitsfeldern, ihrer Bedeutung und ihren schwierigen Bedingungen sichtbar zu machen und aufzuwerten.
  • …die Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst attraktiver zu machen und wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel zu ergreifen.
  • …die Arbeits- und Rahmenbedingungen in den Feldern der Sozialen Arbeit zu verbessern.


Speziell für unser Arbeitsfeld ist es nicht gelungen…


  • …die besonders schwierigen Tätigkeitsmerkmale von Streetwork/ MJA zu beschreiben oder das Arbeitsfeld in der Entgeltgruppe S 15 aufzunehmen.
    Die Entgeltgruppe S 15 wurde nicht angefasst. Aufgrund der geplanten Laufzeit des Tarifergebnisses von fünf Jahren, d.h. bis zum 31.12.2026, ist hier auch erstmal keine Änderung in Sicht.


Aus diesen Gründen verstehen und teilen wir den Frust und die Enttäuschung vieler Fachkräfte, denn für uns gibt es faktisch keine Verbesserung.
Gleichwohl sind wir der Meinung, dass unser Engagement und unsere Arbeit nicht umsonst waren. Im Gegensatz zu bisherigen Tarifverhandlungen wurden wir – zumindest von Seiten der Gewerkschaften – wahrgenommen. Obwohl das Endergebnis mehr als ernüchternd ausfällt, sollten wir an diesem Punkt nicht aufgeben, sondern auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene weiter aktiv bleiben und uns für unser Arbeitsfeld stark machen und an unseren Forderungen festhalten. Die nächste Tarifverhandlung zur Entgelttabelle steht schon vor der Tür.
Für uns ist der Kampf für eine finanzielle Aufwertung, angemessene Honorierung von Qualifizierung und Weiterbildungen sowie geeignete Rahmen- und Arbeitsbedingungen vor Ort noch nicht beendet.


Wir brauchen mehr - Streetwork/ Mobile Jugendarbeit ist MEHR WERT!


Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Stuttgart/ Chemnitz, 06.06.2022
Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork / MJA e. V. (Hrsg.) -
info@bag-streetwork.de




Kein Krieg in der Ukraine! Positionspapier der Fachgruppen der DGSA


Als BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. unterstützen wir das Positionspapier der DGSA zum Angriff der russischen Regierung auf die Ukraine!


Das Positionspapier im Wortlaut:


Positionspapier der Fachgruppen der DGSA


Als Fachgruppen Flucht, Migration, Rassismus- und Antisemitismuskritik sowie Internationale Soziale Arbeit schreiben wir dieses Positionspapier aus einer Perspektive Sozialer Arbeit. Wir arbeiten eng mit Menschen und Communities zusammen, die von Zwangsmigration, Gewalt, Unterdrückung und Ungerechtigkeit betroffen sind. Wir wollen damit die Statements der International Federation of Social Work vom 24. Februar 2022 sowie der International Association of Schools of Social Work vom 26. Februar 2022 bekräftigen. Wir stehen entschieden auf Seiten der Menschen in der Ukraine und gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der russischen Regierung auf deren Staatsgebiet. Mit Entsetzen beobachten wir die Bombardierung ziviler Infrastruktur und die extrem gefährlichen Kampfhandlungen um die Atomruine in Tschernobyl. Wir verurteilen jede Form von Imperialismus, Stellvertreterkriegen und Nationalismus, die ein friedliches Zusammenleben in einer diversen globalisierten Welt verunmöglichen.


Als Sozialarbeitende in der Praxis, sowie als Angehörige der sozialarbeiterischen Wissenschaftscommunity wissen wir, wie schnell Beziehungen zerstört werden können und wie lange und schmerzvoll Prozesse der Regeneration und des Heilens sein können. Wir rufen alle russischen Amtsträger:innen auf, die militärischen Aktivitäten zu beenden und alle Mittel in Bewegung zu setzen, die nötig sind, um den Frieden in der Ukraine wieder herzustellen und die Sicherheit aller Menschen in der Ukraine zu gewährleisten. Wir erklären unsere Solidarität mit Sozialarbeitenden und anderen Unterstützer:innen in der Ukraine und angrenzenden Ländern, die Notfallhilfe für alle Menschen bereitstellen, die von Gewalt und Zwangsvertreibung betroffen sind. Aus der Erfahrung mit anderen Krisen rufen wir alle Akteur:innen dringend dazu auf, Bedingungen zu schaffen, in denen lokale Sozialarbeitende, Forschende und Wissenschaftler:innen sowie andere Expert:innen vor Ort die Vorgehensweise selbst bestimmen können, da sie die Umstände vor Ort am besten kennen.


Die EU muss politische Praktiken und Ressourcen bereitstellen, um die Schutzsuchenden mit offener Haltung willkommen heißen zu können. Menschen, die aus der Ukraine fliehen, müssen das Zielland ihrer Flucht selbst bestimmen dürfen. Die deutsche Regierung muss sich für Bewegungsfreiheit innerhalb der EU stark machen. Als Sozialarbeitende aus Praxis und Forschung in Deutschland rufen wir die deutsche Regierung dazu auf, adäquate finanzielle Mittel bereitzustellen, um Schutzsuchende in Deutschland aufzunehmen. Wir fordern die deutsche Regierung auf, sichere Fluchtwege offen zu halten, um die Flucht aus der Ukraine möglich zu machen und eine unbürokratische Einreise nach Deutschland mit sicherer Bleibeperspektive hier zu ermöglichen. Handlungsspielräume müssen gänzlich ausgeschöpft werden, um den Menschen unbürokratischen Aufenthalt in Deutschland zu gewähren (z.B. durch Verlängerung des visumfreien Aufenthalts, über ein Studium oder Familienzusammenführung). Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Communities und die Dezentralisierung der Unterbringung von geflohenen Menschen am besten funktionieren, um die Menschen in ihrem Bedürfnis nach Sicherheit zu unterstützen und ihnen Kontrolle über ihr Leben zurückzugeben. Wir rufen die Regierung auf sicherzustellen, dass die aus der Ukraine fliehenden Menschen unmittelbar Zugang zu Bildung, zum Gesundheitssystem, adäquatem Wohnraum und zum Arbeitsmarkt erhalten. Die in den letzten Jahren implementierte restriktive Flüchtlingspolitik muss zurückgenommen werden – nicht alleine für ukrainische Geflüchtete, sondern für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen.


Wir rufen unsere Netzwerke und Communities auf, alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sexualität, Religion, die Zuflucht suchen, willkommen zu heißen und zu unterstützen. Am besten funktioniert das in einem gemeinsamen Dialog und mit einer partnerschaftlichen und solidarischen Haltung. Gleichzeitig weisen wir alle verallgemeinernden Ressentiments, Hass oder Diskriminierung gegenüber Menschen zurück, die sich als Russ:innen wahrnehmen oder von anderen Menschen als Russ:innen wahrgenommen werden. Wir stehen ausdrücklich hinter all den mutigen Menschen, die in Russland und überall in der Welt Proteste initiieren und zivilen Ungehorsam zeigen, um deutlich zu machen, dass sie für Frieden aufstehen und gegen die Militäraktion russischen Regierung sind.


Wir stehen vereint mit allen Unterstützer:innen und Menschen, die sich für Frieden und Gerechtigkeit jenseits nationaler Grenzen einsetzen. In Zeiten, in denen viele Kräfte weltweit versuchen zu spalten und zu polarisieren, streben wir als Sozialarbeitende eine gemeinsame Basis für den Kampf um Gerechtigkeit, Frieden und Solidarität an. Wir erinnern an die pazifistische Tradition und die Rolle, die unser Berufsstand in der internationalen Friedensbewegung und in der Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten gespielt hat, während wir in der Vergangenheit Kriege in Europa und darüber hinaus erlebt haben. Besonders wichtig ist uns die Solidarität mit all jenen, die mit der Gewalt konfrontiert werden, welche Grenzen innewohnt– in der Ukraine und über die Ukraine hinaus. Wir appellieren an die Verantwortlichen, alles Menschenmögliche dafür zu tun, Kriege und bewaffnete Konflikte überflüssig werden zu lassen.


27. Februar 2022
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)
Fachgruppen und Sektionen:

Fachgruppe für Migration, Rassismuskritik und Antisemitismus
Fachgruppe für Internationale Soziale Arbeit
Sektion für Forschung
Fachgruppe für Klimagerechtigkeit und sozialökologische Transformation
Fachgruppe für Case Management in der Sozialen Arbeit
Fachgruppe für Bewegung, Sport und Körper
Fachgruppe für Ethik und Soziale Arbeit
Fachgruppe für Soziale Arbeit und Digitalisierung
Fachgruppe für Gender
Sektion für Theorie und Wissenschaft
Sektion für Klinische Sozialarbeit
Sektion für Politik Sozialer Arbeit
Fachgruppe für Promotionsförderung
Fachgruppe netzwerkAGsozialearbeit
Fachgruppe für Lehre
Fachgruppe für Soziale Arbeit in Kontexten des Alter(n)s
Fachgruppe für Adressat*innen, Nutzer*innen und (Nicht-)Nutzung Sozialer Arbeit
Fachgruppe für Sozialwirtschaft
Sektion für Gemeinwesenarbeit


Der Vorstand der Kommission Sozialpädagogik in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)


BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.


Weitere Fachgruppen der DGSA und andere Organisationen/Gruppen sind eingeladen das Positionspapier zu unterzeichnen. Bitte hierfür bitte Petra Daňková, Fachgruppe Internationale Soziale Arbeit und Co-Sprecherin der Fachgruppe Flucht, Migration, Rassismus- und
Antisemitismuskritik (DGSA), kontaktieren: petra.dankova@fhws.de.


Version 04.03.2022


Position Paper of Expert Groups of the German Association of Social Work (DGSA)


As the expert groups for Flight, Migration, and Critique of Racism and Anti-Semitism and for International Social Work within the German Association of Social Work we initiated this position paper because we work closely with people and communities affected by forced migration, violence, oppression and injustice. Amplifying the statements of the International Federation of Social Work from the 24th of February 2022 and of the International Association of Schools of Social Work from the 26th of February 2022, we stand decidedly with the people of Ukraine and against the unlawful violent attack of the Russian government on the Ukrainian territory. We are horrified by bombardments of civilian buildings and the extremely dangerous attack on the Chernobyl complex. We condemn any form of imperialism, proxy wars and national populism which are working against a peaceful cohabitation in a diverse globalized world.


As Social Work scientific community and practitioners, we know how quickly relationships can be destroyed and how long and painful the way of recovery and healing can be. We call on Russian officials to immediately seize military activities and, on all actors, to use all means to restore peace and provide safety to the people of Ukraine. We are in solidarity with Social Workers and other people of good will in Ukraine and in neighbouring countries providing emergency care to those affected by violence and possible forced out of their homes. Learning from other crises, we urge all actors to create conditions in which local Social Workers, researcher and scientists and as well other local experts can lead the response, supported by international actors but remaining the lead actors as they know best the local circumstances.


Policies and resources of the European Union must reflect a welcoming attitude towards those seeking safety. People from Ukraine and beyond should have the choice of where they go. The German government should stand up for this freedom of movement within the EU. As Social Work scientific community and practitioners in Germany, we call on the German government to provide adequate resources to host those seeking safety in Germany. We call on the German government to hold safe passages open and enable persons fleeing from Ukraine an unbureaucratic entry to Germany with an ensured perspective to stay in Germany. Discretionary powers that support people unbureaucratically to be able to stay in Germany (e.g. in the extension of the visa-free stay, about a study, work, family reunification) should be fully exploited. From our experience, we know that community-based strategies and decentralized accommodations work best to provide people with a sense of safety and the ability to regain control over their lives. We urge the government to ensure that Ukrainian persons in Germany gain without unnecessary delays access to education, health care, adequate housing and the labour market. Restrictive policies implemented in past years must be reverted not only for Ukrainians but for all asylum seekers in Germany.


We call on our communities to welcome the people seeking refuge in Germany irrespective of their place of origin, race, skin colour, sex, sexual orientation and gender identity or religious affiliation and support them. This is best done in mutual dialogue and with an attitude of partnership and solidarity. At the same time, we refuse any generalization of negative sentiments, hatred or discrimination against people who identify themselves or are identified by others as Russian. We expressly stand by the brave people in Russia and Russian people everywhere who have initiated protests and acts of civil disobedience to show that they desire peace and are against the military acts of their government.


We stand united with all people of good will working for peace and justice across national borders. In times where many forces try to divide and polarize this world, as Social Workers we seek common ground for the work of justice, peace and solidarity. We recall the pacifist traditions and roles of our profession in the international peace movement fighting for and defending democracy and human rights while facing wars in the past in Europe and beyond. Most importantly, we expand our solidarity to those who have been confronted with the inherent violence of borders in Ukraine and all over the world and we appeal to political leaders in Germany, EU and across the globe to make every possible effort to render wars and armed conflicts obsolete.


27th of February 2022
The Board Members of the German Association of Social Work (DGSA)

DGSA Expert Groups and Expert Committees:

Expert Group for Flight, Migration, and Critique of Racism and Anti-Semitism

Expert Group for International Social Work

Expert Committee for Research

Expert Group for Socio-Ecological Transformation and Climate Justice

Expert Group for Case Management in Social Work

Expert Group for Physical Activity, Sport and the Body

Expert Group for Ethics and Social Work

Expert Group for Social Work and Digitalization

Expert Group for Gender

Expert Committee for Theory and Science of Social Work

Expert Committee for Clinical Social Work

Expert Committee for Policy Practice

Expert Group for Doctoral Support

Expert Group NetworkAGsocialwork

Expert Group for Education

Expert Group for Social Work in the Context of Age(ing)

Expert Group for Adressees, Users and Using of Social Work

Expert Group Community Work


The Board Members of the Commission for Social Pedagogy in the German Society for Educational Science (DGfE)


BAG Streetwork/ Mobile Youthwork e.V.


Additional DGSA Groups and other entities are welcome to add their signatures by contacting Petra Danková, Co-speaker of the Expert Group for Flight, Migration, and Critique of Racism and Anti-Semitism (DGSA) at petra.dankova[at]fhws.de.


Updated 04.03.2022


Das Positionspapier auf der Seite der DGSA: https://www.dgsa.de/aktuelles-aus-der-dgsa#collapse1719


Streetwork & Mobile Jugendarbeit stärken & aufwerten. Für mehr Wertschätzung und finanzielle Anerkennung unserer Arbeit!


Mit diesem Forderungspapier setzen wir uns für eine angemessene tarifliche Eingruppierung von Fachkräften der Arbeitsfelder Streetwork und Mobile Jugendarbeit, sowie für gute und gerechte Arbeitsbedingungen im Rahmen der Tarifverhandlung des TVöD SuE ein.


Die Fachkräfte sind – nicht nur in Corona-Zeiten – die oft letztverbleibende Instanz im Hilfenetz und stehen Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen in schwierigsten Lebenssituationen als feste Ansprechpersonen zur Verfügung.


Streetwork & Mobile Jugendarbeit ist mehr wert – Für eine Eingruppierung in S 15!


Herausgegeben von: LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg e.V. & BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.


Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


Pressemitteilung: § 53 StPO reformieren – Vertrauensverhältnisse der Sozialen Arbeit schützen!


Pressemitteilung vom 26.11.2021


Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) vermisst Aussagen im vorgelegten Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien zur Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen und mahnt dringend eine Überprüfung des seit beinahe 50 Jahren bestehenden Bundesverfassungsgerichtsurteils an. Die notwendigen und von allen künftigen Regierungsparteien als sinnvoll erachteten Diskussionsprozesse müssen nun innerhalb der neuen Regierung eingeleitet werden.


„Die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen erfordert ein Höchstmaß an Vertrauen. Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen verhindert regelmäßig die Thematisierung sensibler Erfahrungen von Klient*innen einerseits und erschüttert im Extremfall die bestehende professionelle Beziehung nachhaltig“, so Matthias Stein, Sprecher des BfZ. Dies ist nicht nur in Handlungsfeldern relevant, in denen Adressat*innen vermehrt dem Verdacht ausgesetzt sind, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu begehen. Auch Soziale Arbeit mit Betroffenen von Gewalt und mit Menschen, die sich durch Skepsis gegenüber staatlichen Akteur*innen auszeichnen kann regelmäßig nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten, da das vertrauliche Wort im Beratungsprozess nicht vollumfänglich geschützt ist.


Im Vorfeld der Bundestagswahl erfragte das BfZ die Positionen der demokratischen Parteien im Bundestag zum Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. SPD, die GRÜNEN und die FDP betonten die Bedeutsamkeit und Besonderheit des Vertrauensverhältnisses zwischen Sozialarbeiter*innen und Adressat*innen als schützenswertes und notwendiges Gut. Während die GRÜNEN die Reform des § 53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger) durch die Aufnahme von Sozialarbeiter*innen in den Kreis der geschützten Berufsgruppen befürworten, erachten die SPD und die FDP eine Abwägung mit den Aufgaben der Wahrheitsermittlung im Strafprozess zuvor als notwendig. „Wir fordern die neue Regierung nun auf, diesen Diskussionsprozess tatsächlich auch in den entsprechenden Arbeitsgruppen zu führen,“ so Matthias Stein. „Die Profession der Sozialen Arbeit hat sich in den letzten 50 Jahren enorm gewandelt und ist in ihren Aufgaben und Tätigkeiten nicht mehr zu vergleichen mit der Zeit, als das Bundesverfassungsgericht in 1972 über die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen befand,“ ergänzt Michael Leinenbach, ebenfalls Sprecher des BfZ.


Frankfurt am Main, den 26.11.2021

 

Kontakt:
Sprecher BfZ
Michael Leinenbach                                     Matthias Stein

office@michael-leinenbach.de                   ms@fanprojekt-jena.de       
0176-22993243                                             0173-3970701


Zur Pressemitteilung als PDF: https://www.zeugnis-verweigern.de/wp-content/uploads/2021/11/20212611_Pressemitteilung_BfZ_Koalitionsvertrag.pdf


Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 eingereicht


In Zusammenarbeit mit der Fachkräftekampagne #dauerhaftsystemrelevant entwickelte die BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021. Momentan liegen diese zur Beantwortung bei den Parteien. Die Antworten werden auf dieser Seite veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

zu den Wahlprüfsteinen

Neues Rechtsgutachten: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig! Breites Bündnis fordert mindestens Inflationsausgleich


Pressemeldung vom 08.10.2021


Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.


In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine “neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums” ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.


Der Paritätische hatte bereits im April davor gewarnt, dass durch den aktuellen Fortschreibungsmechanismus der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher*innen reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Für Fachleute sei es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Null-Runde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits aktuell spürbar verteuerten, betont Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer – er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen.”


Mit der Forderung „Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!” wendet sich nun ein breites Bündnis an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es braucht eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV. Preissteigerungen müssen immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden. Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen”, heißt es in dem Appell, der von 15 bundesweiten Verbänden und Organisationen aus der Zivilgesellschaft getragen wird.


Ulrich Schneider unterstreicht, dass der Verweis auf die noch ausstehende Regierungsbildung kein Grund sein könne, untätig zu bleiben: „Uns ist bewusst, dass es nicht den Gepflogenheiten entspricht, wenn eine amtierende Regierung zwischen Wahlen und Neukonstituierung in dieser Form tätig wird. Doch dürfte der Verfassungsauftrag in diesem Falle schwerer wiegen als die Gepflogenheit.”


Unterstützer des Appells: Der Paritätische Gesamtverband e.V. | Sozialverband VdK Deutschland e.V. | Attac Deutschland | Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V./ Friends of the Earth Germany | Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. | Tafel Deutschland e.V. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) | Deutscher KinderschutzbundBundesverband e.V. | Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. | Sanktionsfrei e.V. | Volkssolidarität Bundesverband e.V. | Advent-Wohlfahrtswerk e.V. | SOZIALWERK des dfb (Dachverband) e.V.


Mehr Informationen: https://www.der-paritaetische.de/presse

Pressekontakt:Gwendolyn Stilling pr@paritaet.org Tel. 030/24636-305


Keine Ausweitung der Befugnisse für das kommerzielle Sicherheitsgewerbe!


15.09.2021


Pressemitteilung 8/21 vom 15.9.2021. Forderung von Flüchtlingsgruppen, Streetwork-, Bürgerrechts- und Anwält*innenorganisationen


Der Koalitionsvertrag der jetzigen Großen Koalition sah eine »Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz« vor. Im Juli 2020 wechselte dafür die Zuständigkeit vom Bundeswirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Laut Bundesregierung stoppte die SARS-CoV-2-Pandemie die Planungen.

Wir befürchten eine Neuauflage dieses Vorhabens, zumal ein Papier des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft vom Frühjahr 2021 auch von einer neuen Regierung hoheitliche Rechte für sich und Beschränkungen des Streikrechts fordert.(1)

Bündnis verschickt ›Wahlprüfsteine‹ an Bundestagsmitglieder und -kandidat*innen

Das Bündnis aus rund 30 bundes- und landesweit sowie international tätigen Organisationen möchte in vier Fragekomplexen Antworten von den Abgeordneten und Kandidat*innen zu den Forderungen des profitorientierten Sicherheitsgewerbes.

»Für den Bereich der Geflüchteten-Unterbringung befürchten wir eine weitere Verschärfung der Situation«, so Walter Schlecht von ›Aktion Bleiberecht‹, Freiburg/Brsg. »Dort setzten Sicherheitsdienste grundrechtsverletzende ›Hausordnungen‹ mit fraglichen Befugnissen durch. Asylsuchende sind in diesen rechtsfreien Räumen dem Handeln der Wachdienste weitestgehend ausgeliefert«. Katharina Grote vom ›Bayrischen Flüchtlingsrat‹ ergänzt: »Der massive Einsatz von Sicherheitsdienstleistern ist allein der Unterbringungsform geschuldet. Würden geflüchtete Menschen in Wohnungen untergebracht, wäre der Einsatz von Securities hinfällig. Die politische Entscheidung, Menschen in Massenlagern zu kasernieren, ist gleichzeitig ohne den Einsatz von Sicherheitsdiensten nicht umsetzbar und führt zu den gegenwärtigen unhaltbaren Zuständen mit täglichen Grundrechtsverletzungen«.

Doch nicht nur in Lagern sind die rund 260.000 Wach- und Sicherheitsbeschäftigten tätig. »Besonders bedenklich ist, dass das kommerzielle Sicherheitsgewerbe hoheitliche Rechte fordert, also Rechte, die nach dem Grundgesetz regelhaft nur Staatsbediensteten zustehen«, so Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV. »Öffentliche Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe und kein Selbstbedienungsladen für profitorientierte Unternehmen. Dann auch noch das Streikrecht einschränken zu wollen, das ist schon ein einmaliger Vorgang«.

Auffällig ist, dass insbesondere vulnerable Gruppen wie Jugendliche, Wohnungslose, Bettelnde – und immer wieder Migrant*innen – Opfer dieser Dienste werden. »Das gilt in den Lagern und auf der Straße«, so Andreas Abel von der Straßensozialarbeit-Organisation ›Gangway‹. »Wir sehen und hören leider immer wieder von Übergriffen kommerzieller Sicherheitsdienste gegen die von uns betreuten Menschen. Wenn ausgerechnet die nun auch noch das Recht zur Personalien-Kontrolle und zur Erteilung von Platzverweisen bekommen sollen – und das bei deren niedrigen Qualifikationsniveaus –, dann vernachlässigt der Staat seine Fürsorgepflicht endgültig«.

Rechtsanwältin Angela Furmaniak, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV und aktiv im bundesweiten Anwält*innen-Netzwerk ›AG Fananwälte‹, weist zudem darauf hin, dass »an jedem Wochenende für rund eine Million Fußballfans Bürger- und Menschenrechte buchstäblich auf dem Spiel stehen. Dass die Kontrollaufgaben in Stadien zum Teil Neonazis und ungeschultem Personal, die zudem die Großen der Sicherheitsbranche an Subunternehmen weiterreichen, übertragen werden, kann – vorsichtig formuliert – nur sehr besorgt machen. Hier nehmen weder Stadionbetreiber, noch Vereine, noch das Sicherheitsgewerbe selbst und auch nicht der Staat ihre Verantwortlichkeiten hinreichend wahr«.

Die Fragen im Wortlaut, das Hintergrundpapier und bereits hier unten alle zeichnenden Organisationen finden sich 
hier.

Kontakt: wahlpruefsteine_2021@rav.de
Tel.: 030.41 72 35 55
Hashtag: #noSDLG_E


AG Fan-Anwälte | Aktion Bleiberecht Freiburg/Brsg. | Berliner Obdachlosenhilfe e.V. | Bündnis für Straßenkinder in Deutschland e.V. | Bürgerrechte & Polizei/CILIP | Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte | Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit | Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen NRW | DFG-VK Essen | Die Landesflüchtlingsräte (aus allen Bundesländern) | Gangway – Straßensozialarbeit in Berlin e.V. | Handicap International e.V. | Hannover Solidarisch | Humanistische Union e.V. | Komitee für Grundrechte und Demokratie | Lager-Watch Netzwerk | Lager-Watch Thüringen | No Lager Osnabrück | Pro Asyl e.V. | Solinet Hannover | Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. | Wohnungslosen-Stiftung
[Stand: 14.09.2021]

(1)Vgl. 
https://www.bdsw.de/images/broschueren/Deutschland_sicherer_machen_-_Eckpunktepapier_BDSW_-_2021.pdf

Die Pressemitteilung als PDF



Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht


Die Stellungnahme der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit trägt den Titel "Junge, sozial benachteiligte Menschen nicht im Blick!" - sie ging am 25.10.2020 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu und reiht sich damit ein in eine Reihe von kritischen Positionen zum geplanten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Mit diesem Gesetz, als große Reform des SGB VIII angekündigt, verbunden sind eine ganze Reihe von Änderungen in unterschiedlichen Gesetzesbüchern. Die BAG Streetwork/ MJA fokussiert in ihrer Stellungnahme relevante Aspekte für Adressat*innen Mobiler Jugendarbeit und Streetwork im SGB VIII.


Sie kommt zu dem Fazit, dass aus ihrer Sicht trotz punktueller Verbesserungen nicht von einer Reform des SGB VIII im Sinne einer Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie einem wirklichen Fortschritt für die Rechte von jungen Menschen die Rede sein kann.


Mit Blick auf die Arbeitsfelder Streetwork & Mobile Jugendarbeit und ihre Adressat*innen fordert die BAG:

  • die Bedarfe junger, sozial benachteiligter und/ oder ausgegrenzter Menschen bis einschließlich 26 Jahre stärker in den Blick zu nehmen,
  • größere Investitionen in die gesellschaftliche Teilhabe sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener vorzunehmen und den Abbau sozialer Ungleichheiten zu forcieren,
  • die Stärkung niedrigschwelliger und aufsuchender Arbeitsansätze (speziell im Hinblick auf Streetwork/ MJA) im Rahmen des SGB VIII und deren finanziell nachhaltige Absicherung als Regelangebot,
  • die Sicherung der Qualität und Professionalität durch die Stärkung des Fachkräftegebotes sowie die Schaffung von angemessenen Rahmenbedingungen.


Die Stellungnahme kann hier heruntergeladen und gern weiterverbreitet werden: BAG Streetwork_Stellungnahme_KJSG_RefE_2020.pdf


Die BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit konnte als Expertin in der Kinderkommission des Bundestags die Situation von Adressat*innen der Arbeitsfelder detailliert darlegen. Die Kinderkommission beschäftigt sich derzeit sitzungsübergreifend mit den Folgen der Corona-Pandemie für junge Menschen & die Jugendhilfe. In der 38. Sitzung waren Vertreter*innen der Handlungsfelder des §13 SGB VIII geladen.

 

Die gesamte Sitzung kann nachverfolgt werden: 

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw41-pa-kinderkommission-793922


 


 

Die Forderungen & Ableitungen der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit:

 

 

 

  • Perspektiven marginalisierter und stigmatisierter Menschen müssen in politischen Entscheidungen beachtet werden
  • Lebensmittelnotversorgung, sanitäre Einrichtungen, medizinische Versorgung und Aufenthaltsorte für Menschen ohne Wohnung & in Armut sind sicherzustellen
  • Geeignete niedrigschwellige Schutz und Schlafräume für junge Menschen sind vorzuhalten
  • Erhöhung ALG II Regelbedarf auf menschenwürdiges und existenzsicherndes Minimum, Abschaffung der Sanktionen
  • Ausbau sozialer Wohnungsbau

 

 

 

  • Mobile Jugendarbeit/ Streetwork sind systemrelevant!
  • Absicherung der Arbeitsfähigkeit Mobiler Jugendarbeit/ Streetwork: akut in Phasen des Lockdowns & langfristig mit bedarfsgerechter finanzieller & personeller Ausstattung

 

 

 


Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die unterschiedlichen Adressat*innen-Gruppen Mobiler Jugenarbeit und Streetwork als auch auf die entsprechenden Fachkräfte. Hierzu wurden in den letzten Wochen Stellungnahmen und Berichte aus den Arbeitsfeldern veröffentlicht, eine Sammlung findet sich hier. Aktuelle Informationen finden sich außerdem auf unserer Facebook-Seite.



BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit: Positionspapier Solidarität bewahren! (.pdf-Datei, 630 KB) (Stand 13.05.2020)

Veröffentlichung auf der Seite der LAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit Bayern: Positionspapier zur Systemrelevanz der aufsuchenden Jugendsozialarbeit / Mobilen Jugendarbeit / Streetwork als Szene-und Gruppenarbeit im Öffentlichen Raum (.pdf-Datei, 384 KB) (Stand 08.07.2020)

LAG Niedersachsen/ Bremen: Umfrage im Arbeitsfeld Umfrage LAG Niedersachsen/ Bremen (.pdf-Datei, 364 KB)

LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg: Soziale Folgen sichtbar machen! (Stand 22.04.2020)

LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg: Aufsuchende Arbeit in öffentlichen Räumen – eine Momentaufnahme in Zeiten von Corona (Stand 14.04.2020)

LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen: Stellungnahme an Politik und Verwaltung in Sachsen (Stand 06.04.2020)

LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg: Mobile Jugendarbeit in Zeiten von Corona– Fachkräfte halten den Kontakt zu den jungen Menschen weiter! (Stand 03.04.2020)

LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen: Aktuelle Situationsbeschreibung zur Mobilen Jugendarbeit in Sachsen (Stand 02.04.2020)

DBSH, Fachbereich Streetwork: Corona meiden: Ja - Obdachlose meiden: Nein (22.03.2020)

LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg: Social Distancing und Social Work – ein Widerspruch in sich? (20.03.2020)

LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen: Soziale Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie (Stand 16.03.2020)

LAG Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Baden-Württemberg: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus für Mobile Jugendarbeit (Stand 16.03.2020)

WER WIR SIND

Wir sind ein kleiner Verein mit einem großen Netzwerk. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Landesarbeitsgemeinschaften, Landesarbeitskreisen und regionalen Arbeitsgruppen in den SozialarbeiterInnen aus den Arbeitsansätzen Streetwork und Mobiler Jugendarbeit zusammengeschlossen sind.
Weiterlesen

Kontakt: info@bag-streetwork.de

BAG Servicestelle
Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit e.V.
c/o
Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.
Georg Grohmann
Untere Aktienstraße 12
09111 Chemnitz
 
Tel:       0371  45907168
Fax:     0371  45907167
Mobil:   0157 71418265

Weiterlesen
Share by: